... newer stories
7. November 2005
Bundestagspetition zur Novellierung des Paragraphen 131
texturmutant, 15:21h
Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde vom Karlsruher Amtsgericht der Goreklassiker "Blood Feast" von Hershell Gordon Lewis nach über 40 Jahren einer Bundesweiten Beschlagnahmung unterzogen. Der Verein zur Förderung von Medienkompetenz Medialog e.V hatte darauf hin reagiert und eine Petition erlassen, um für die fragliche Gesetzesgrundlage, den Paragrafen 131 des Strafgesetzbuches, eine Novellierung zu erwirken.
Der Hintergrund dieser Bundesweiten Aktion war, dass der Film nicht nur ein historischer Meilenstein der Filmgeschichte ist, und damit unter Film- und Kulturwissenschaftlicher Perpektive ein wertvolles Werk, sondern auch, dass es es in einer Demokratie noch immer möglich scheint, Kunstwerke unter fachlich sehr zweifelghaftem Einwänden schlichtweg zu verbieten. Darüber hinaus wird das Verbot unter rationalen Gesichtspunkten fraglich, da der Film eher eine Humoreske auf das Spektakel des Kinos des 20, Jahrhunderts darstellt, als eine ernstgemeinten Grusel- resp. Horrorfilm. Oder um es kurz zu sagen: "Blood Feast" hat kein Jugendgefährdendes Potential und was noch viel wichtiger ist, der Film leitet auch keinen Erwachsenen zur Nachahmungstat an, wie u.a. von der zuständigen Behörde behauptet.
Das traurige Fazit: Hershell Gordon Lewis Werk wurde das Opfer mangelnder Fachlicher Auseinandersetzung und der Scheu sich einem viellecht bisher weniger bekannten Thema auf sachliche Weise zu stellen.
Der Petitionsausschuß empfahl am 15. Oktober 2005 das Petitionsverfahren einzusetllen, unter Berufung auf geltendes Recht. Eine Ausführliche Stellungnahme findet sich bei FLM und Medialog e.V
Der Hintergrund dieser Bundesweiten Aktion war, dass der Film nicht nur ein historischer Meilenstein der Filmgeschichte ist, und damit unter Film- und Kulturwissenschaftlicher Perpektive ein wertvolles Werk, sondern auch, dass es es in einer Demokratie noch immer möglich scheint, Kunstwerke unter fachlich sehr zweifelghaftem Einwänden schlichtweg zu verbieten. Darüber hinaus wird das Verbot unter rationalen Gesichtspunkten fraglich, da der Film eher eine Humoreske auf das Spektakel des Kinos des 20, Jahrhunderts darstellt, als eine ernstgemeinten Grusel- resp. Horrorfilm. Oder um es kurz zu sagen: "Blood Feast" hat kein Jugendgefährdendes Potential und was noch viel wichtiger ist, der Film leitet auch keinen Erwachsenen zur Nachahmungstat an, wie u.a. von der zuständigen Behörde behauptet.
Das traurige Fazit: Hershell Gordon Lewis Werk wurde das Opfer mangelnder Fachlicher Auseinandersetzung und der Scheu sich einem viellecht bisher weniger bekannten Thema auf sachliche Weise zu stellen.
Der Petitionsausschuß empfahl am 15. Oktober 2005 das Petitionsverfahren einzusetllen, unter Berufung auf geltendes Recht. Eine Ausführliche Stellungnahme findet sich bei FLM und Medialog e.V
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories